Bedarfsanalyse & Maßnahmenplanung

Wir unterstützen Unternehmen dabei, sich auf die ab 2024 geltenden gesetzlichen Vorschriften, wie NIS2 und den EU Cyber Resilience Act, vorzubereiten.

Bedarfsanalyse & Maßnahmenplanung

Navigieren Sie sicher durch die Gesetzeslandschaft

Als erfahrener Dienstleister im Bereich Cybersecurity unterstützen wir Unternehmen dabei, sich optimal auf die bevorstehenden gesetzlichen Verordnungen vorzubereiten, darunter die Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2), den EU Cyber Resilience Act und die Maschinenverordnung. Diese Vorschriften und die damit verbundenen Herausforderungen treten u.a. ab 2024 für zahlreiche Branchen in Kraft und fordern spezifische Cybersecurity Maßnahmen zu implementieren.

Eine Besonderheit besteht darin, dass Unternehmen selbst anhand festgelegter Kriterien feststellen müssen, ob neuen Vorschriften auf sie zutreffen, da keine behördliche Benachrichtigung darüber erfolgt.

Der EU Cyber Resilience Act betrifft alle Unternehmen, die Produkte mit digitalen Elementen herstellen. Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf fordert, dass Hersteller und Anbieter von Produkten mit digitalen Elementen von Beginn an auf Konzepte wie z.B. „Security by Design“ setzen. Der Entwurf unterscheidet je nach Kritikalität des Produkts zwischen „unkritischen“, „kritischen“ und „hochkritischen“ Produkten. Für kritische Produkte sind strengere Anforderungen vorgesehen, beispielsweise im Bereich der Konformitätsbewertung. Zusätzlich kann es Verpflichtungen für Händler und Importeure geben, die Hersteller auf die Einhaltung der Verordnung prüfen. 

Aufgrund der Unsicherheit, die die neuen Vorschriften in Unternehmen auslösen, bieten wir Ihnen eine Analyse Ihrer Kundenprodukte an und bewerten die Notwendigkeit von Cybersecurity Maßnahmen gemäß den aktuellen und zukünftigen gesetzlichen Rahmenbedingungen in Ihrer Branche.

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Kontaktieren Sie uns noch heute, um weitere Informationen über unsere Dienstleistungen im Bereich Bedarfsanalyse & Maßnahmenplanung zu erhalten.

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