Radio Equipment Directive (RED) Zertifizierung

Mit unserer fundierten Expertise und langjährigen Erfahrung im Bereich Cybersecurity unterstützen wir Sie gerne bei der Erfüllung der RED-Richtlinie, sodass Sie für Ihre Produkte eine Zertifizierung erhalten.

Radio Equipment Directive (RED) Zertifizierung

Neue Cybersicherheitsanforderungen für Funkgeräte: Das ändert sich ab 2025

Die Richtlinie 2014/53/EU, bekannt als Funkgeräterichtlinie oder Radio Equipment Directive, konzentrierte sich bislang überwiegend auf die Interoperabilität und die elektromagnetische Verträglichkeit. Mit der Delegierten Verordnung 2022/30 und der Ergänzung von Artikel 3.3 wurden nun auch neue Anforderungen an die Cybersicherheit von internetfähigen Funkgeräten eingeführt.

Ab dem 1. August 2025 müssen daher alle Funkgeräte, die auf dem europäischen Markt angeboten werden, den Vorgaben des Funkanlagengesetzes entsprechen, insbesondere den Cybersicherheitsanforderungen der Richtlinie RED Artikel 3.3 (d-f).

Jan 2022

Die Europäische Kommission hat die delegierte Verordnung 2022/30/EU zur Durchsetzung der Anforderungen der RED Artikel 3.3 (d), (e) und (f) veröffentlicht.

Feb 2022

Die Europäische Kommission aktivierte die RED Artikel 3.3 (d), (e) und (f).

202?

Ausgabe der harmonisierten RED-Standards (42-monatiger Übergangszeitraum)

1 Aug 2025

Die RED Artikel 3.3 (d), (e) und (f) sind verpflichtend.

WELCHE PRODUKTE SIND BETROFFEN?

Produkteigenschaften

  • Ist das Produkt programmierbar, gibt es z.B. ein Software Update?
  • Ist drahtlose Kommunikation vorhanden?
  • Ist es mit dem Internet verbunden?
  • Werden persönliche Daten verarbeitet?
  • Werden monetäre Daten verarbeitet?

Produktbeispiele

  • Telematiksysteme
  • Point-of-Sale Endgeräte
  • Mobile Gateways
  • Industrielle Steuerungen
  • Vernetzte Maschinen
  • Roboter
  • Ladesäulen
  • Sicherheits- und Überwachungssysteme

WAS UNTERNEHMEN JETZT TUN SOLLTEN

Da die RED Artikel 3.3 (d-f) ab dem 1. August 2025 gelten, sollten Unternehmen bereits während der Entwicklungsphase Maßnahmen ergreifen, um die RED-Zertifizierung für Ihre Funkgeräte vorzubereiten.

  • Anpassung des Entwicklungsprozesses 
  • Produktanalyse hinsichtlich Anwendbarkeit der Cybersecurity Anforderungen nach EN 18031
  • Ressourcen-, Budget- und Projektplanung

Nur so wird gewährleistet, dass für ihre Produkte keine nachträglichen Änderungen erforderlich werden, die zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen.

UNSERE DIENSTLEISTUNGEN

So unterstützen wir Sie bei der Erfüllung der RED-Richtlinie

Mit unserer fundierten Expertise und langjährigen Erfahrung im Bereich Cybersecurity unterstützen wir Sie gerne bei der Erfüllung der RED-Richtlinie, sodass Sie für Ihre Produkte eine Zertifizierung erhalten. 

Wir bieten Beratungsdienstleistungen an und arbeiten eng mit einem Testlabor sowie einem TÜV zusammen, wodurch wir Sie von der Beratung bis hin zur Zertifizierung durchgängig begleiten und professionell unterstützen.

Unverbindliche Erstberatung

Vorbereitung

Produktanalyse nach RED 3.3 d, e, f Prüfung und Erstellung der Dokumentation nach EN 18031 

Konzeption

Risiko- und Anwendbarkeitsanalyse

Spezifikation, Implementierung und Validierung von Anforderungen

Management des Zertifizierungsprozesses

Koordination der Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Testlabor und einem TÜV

Ziel: RED-Zertifizierung für Ihr Produkt

Bereiten Sie Ihre Funkgeräte auf die neuen Cybersicherheitsanforderungen vor

Erfahren Sie, wie Sie die Vorgaben der Richtlinie 2014/53/EU und Artikel 3.3 (d-f) rechtzeitig umsetzen, um ab 2025 rechtskonform auf dem europäischen Markt zu sein.

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